Sport in der Coronakrise

Nachdem wir seit März keinen Sport im Verein durch die Coronakrise ausüben durften, wurde im Erlass (11. Mai 2020, gültige Fassung) des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom Land NRW die Öffnung der Sportstätten unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandregen wieder gestattet.


TuS Xanten 05/22 e.V.

Fußball – Leichtathletik – Turnen – Handball – Tischtennis
Schwimmen - Herzsport – Badminton - Triathlon
Radsport - Kampfsport

 

Vorschriften und Empfehlungen für den Sport ab dem 11.05.2020

Nach Rücksprache mit verschiedenen Organisationen möchten wir für das Betreiben des Sports nach dem 11.05.2020 folgende Vorschriften und Empfehlungen aussprechen:

  • Trainer und Übungsleiter tragen die Last der Verantwortung beim Übungsbetrieb. So ist es verständlich, dass einige Trainer und Übungsleiter diese Verantwortung nicht übernehmen wollen und somit keine Gelegenheiten zum Sportreiben anbieten.

  • Besonders problematisch ist die Teilnahme von Minderjährigen an den Sportangeboten, die ohne die Zustimmung der Eltern nicht möglich ist. Dabei ist besonders an die Teilnehmer unter 14 Jahre gedacht.

  • Bei der Teilnahme an den Sportangeboten sind die allgemein geltenden Vorschriften (https://www.mags.nrw/coronavirus), zu beachten: Abstand 1,5m, Maskenpflicht, Einhaltung der Hygienevorschriften (z.B. Händewaschen).

  • Je nach Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ändern sich die Vorgaben für den Sportbetrieb in den Vereinen. Der Verein wird vesuchen den Sportbetrieb nach den jüngsten Erlassen durchzuführen. Leider kann es aus organisatorischen Gründen vorkommen, das Vorgaben des  § 9 Sport nicht eins zu eins umsetzbar sind. Wir bitten dies zu berücksichtigen.

  • Bei der Einhaltung der Hygienevorschriften sind die Träger der Sportstätten (der TuS für das Fürstenbergstadion), verpflichtet, die Grundversorgung sicherzustellen: Desinfektionsspender an den Eingängen, Bestückung der Toiletten mit der Möglichkeit des Händewaschens, tägliche Reinigung der Räume. Alle anderen Hygienevorschriften müssen von den Anbietern der Sportangebote erfüllt werden. Beim TuS sind dies die Abteilungen und ihre Untergliederungen, sie müssen intern einen Verantwortlichen für die Hygiene benennen (Personalunion möglich). Da der Fitnessraum von verschiedenen Abteilungen benutzt wird, ist der Gesamtverein für die Grundausstattung zuständig.

  • Wenn die Hygienevorschriften nicht erfüllt werden können (z.B. Lieferprobleme), können die Sportangebote nicht durchgeführt werden.

  • Da bis zum 31.08.2020 keine Sportveranstaltung durchgeführt werden können und verschiedene Sportverbände die Saison beendet haben, besteht nach der Auffassung der befragten Organisationen kein Zeitdruck. Es wird deshalb empfohlen, ohne die Erfüllung der Hygienevorschriften keine Sportangebote ins Leben zu rufen und verantwortungsvoll zu bleiben.

  • Möglich bleibt immer ein Übungsangebot in Kleingruppen unter Einhaltung der Vorschriften.

  • Die städtischen Turnhallen werden dann geöffnet, wenn die Hygienevorschriften erfüllt sind.
    Die Sporthallen in städt. Trägerschaft sind ab dem 15. Juni 2020 laut Aussage der Stadt Xanten unter Einhaltung der Regeln des Erlasses vom 15.06.2020 des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und der Stadt Xanten geöffnet! Die Turnhalle an der Bemmelstrasse (kirchliche Trägerschaft) ist voraussichtlich bis nach den Sommerferien geschlossen!

  • Ob ein Training (in der Halle) stattfindet, bitte beim Übungsleiter/Trainer nachfragen.

 

 

 

                                                                                 

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